Feuer im Freien

Abfallverbrennung im Freien verboten

Das Verbrennen von Abfällen im Freien ist in der Schweiz grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme bilden einzig trockene, natürliche Abfälle aus Wald, Feld und Garten, sofern dabei nur wenig Rauch (Rauch = Feinstaub) entsteht. Im Kanton Zürich sind solche Feuer jedoch nur in den Monaten März bis Oktober zugelassen. Diese Feuer sind aber meist unnötig, und ihre Emissionen belasten Mensch und Umwelt.

Alle Informationen zum Thema "Feuern im Freien" finden sie beim:
AWEL, Abteilung Lufthygiene, Kanton Zürich

Merkblätter:

pdf small Im Winter keine Feuer im Freien


pdf small Schlagräumung (Merkblatt für die Praxis)

 pdf small Verbrennen von Abfällen, Alt- oder Restholz in Holzfeuerungen und im Freien