Feuer im Freien
Abfallverbrennung im Freien verboten
Das Verbrennen von Abfällen im Freien ist in der Schweiz grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme bilden einzig trockene, natürliche Abfälle aus Wald, Feld und Garten, sofern dabei nur wenig Rauch (Rauch = Feinstaub) entsteht. Im Kanton Zürich sind solche Feuer jedoch nur in den Monaten März bis Oktober zugelassen. Diese Feuer sind aber meist unnötig, und ihre Emissionen belasten Mensch und Umwelt.
Alle Informationen zum Thema "Feuern im Freien" finden sie beim:
AWEL, Abteilung Lufthygiene, Kanton Zürich
Merkblätter:
Im Winter keine Feuer im Freien
Schlagräumung (Merkblatt für die Praxis)
Verbrennen von Abfällen, Alt- oder Restholz in Holzfeuerungen und im Freien