Gebühren für die Feuerungskontrolle
Feuerungskontrolle Gebührenansätze Gemeinde Maur
An seiner Sitzung vom 16. April 2013 hat der Gemeinderat Maur folgenden Beschluss gefasst:
1. Die Gebühren der Feuerungskontrolle nach dem liberalisierten Modell 2 werden wie folgt
festgesetzt und durch die Fachstelle Feuerungskontrolle direkt in Rechnung gestellt:
1.1 Verwaltungsgebühren (exkl. MwSt.)
– Administrationsgebühr pro eingereichtem Messrapport durch berechtigte
Servicefachleute, inkl. Stichproben pauschal Fr. 54.50
– Abgabe an die Rapport-Zentrale gem. Vorgabe AWEL, (zurzeit) pauschal Fr. 3.50
– Mahngebühren bei Nichteinhalten kantonaler Auflagen durch die Servicefirmen
(Fristen, negative Stichprobenmessung usw.), pauschal Fr. 40.–
1.2 Mess- und Verwaltungsgebühren (exkl. MwSt.)
– 1-stufige Anlagen Öl pauschal pro Anlage Fr. 110.–
– mehrstufige Anlagen Öl pauschal pro Anlage Fr. 135.–
– 1-stufige Anlagen Gas pauschal pro Anlage Fr. 110.–
– mehrstufige Anlagen Gas pauschal pro Anlage Fr. 125.–
– Holzfeuerungen (Sichtkontrolle) pauschal pro Anlage Fr. 100.–
– Holz-Zentralheizungen –70 kW (CO-Messung und Sichtkontrolle)
nach Zeitaufwand, p. Stunde Fr. 100.–
– Spezielle Feuerungen nach Zeitaufwand p. Stunde Fr. 100.–
– Nachkontrollen, unentschuldigte Terminverschiebungen usw.
nach Zeitaufwand, p. Stunde Fr. 100.–
– Klagefälle, illegale Abfallverbrennung, Brennstoffmissbrauch,
nach Zeitaufwand pro Stunde Fr. 100.–
Die Gebühren gelten mit Wirkung ab 1. Juni 2013, für alle Kontrollen die durch den Feuerungskontrolleur der Gemeinde ausgeführt werden.