Zweck der Feuerungskontrolle

Weniger Luftschadstoffe Dank der Feuerungskontrolle


Unter anderem Dank der periodischen Kontrolle der Feuerungsanlagen hat die Schadstoffbelastung der Luft in den letzten Jahren weiter abgenommen. Alle zwei Jahre überprüft die Feuerungskontrolle der Gemeinde, ob die Emissionsvorschriften eingehalten sind. Ist dies nicht der Fall, ist eine Einregulierung und nötigenfalls auch eine Sanierung der Heizung erforderlich. Der Feuerungskontrolleur bzw. die Feuerungskontrolleurin kann Sie auch als neutrale Fachpersonen beraten, wie bei Problemen zweckmässigerweise vorgegangen werden kann.

Die Feuerungskontrolle hat gemäss den gesetzlichen Grundlagen einen Beitrag zum Schutz von Menschen, Tieren, Pflanzen zu leisten, sowie den Boden und die Luft vor schädlichen oder lästigen Verunreinigungen zu schützen. (Luftreinhalte-Verordnung vom 16. Dezember 1985). Gut gewartete Anlagen schonen die Umwelt und das eigene Budget.


Die Anforderungen an eine Heizung

Eine Heizung hat folgende Anforderungen zu erfüllen:
Die Anlage ist gesetzlich zugelassen, Typengeprüft die lufthygienischen und die energetischen Grenzwerte werden eingehalten die Montage und die bauliche Umgebung entsprechen den Brandschutz- und Gewässerschutz-Vorschriften Feuerungskontrolle – Luftqualität erhalten.

Die Feuerungskontrolle bringt für die Besitzer von Heizungsanlagen mehr Sicherheit. Zum einen ist es die Gewissheit, dass die Anlage korrekt installiert wurde und die gesetzlichen Grenzwerte eingehtalten werden. Zum andern lässt sich das Risiko unnötiger Ausgaben oder unbegründeter Sanierungen reduzieren.


Die amtliche Feuerungskontrolle hat folgende Aufgabe:

• Abgasmessung und visuelle Kontrolle der Heizanlage (in der Regel im zwei Jahresturnus)
• Durchführung von Stichproben
• Abwicklung der gesetzlich vorgeschriebenen Abnahme – Messung nach einer Neuinstallation (innerhalb der esten drei Monate nach Inbetriebnahme, spätestens nach einem Jahr).
• Produkteneutrale Beratung.
• Sicherstellung, dass sämtliche Heizanlagen der Gemeinde erfasst und kontrolliert werden.
• Auswertung und Beurteilung der Messergebnisse.
• Abgabe von Hinweisen und Empfehlungen an die Besitzer,  wie mit einfachen Mitteln Energie und Geld einzusparen sind.
• Allenfalls Verfügung von Sanierungen gemäss Luftreinhalteverordnung veranlassen (LRV).
• Behandlung von Klagen über Rauch und Geruchsemissionen.