Feuerungskontrolle nach Modell 2

Vollzugsmodell 2 (Liberalisiert):
Eigenverantwortung und Zusammenarbeit mit Service-Firmen.

Im Interesse der Hauseigentümer hat der Gemeinderat Maur beschlossen, Feuerungskontrollen durch Service-Firmen anzuerkennen, wenn diese Firmen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Mit diesem Schreiben möchten wir Sie darüber informieren, wie die Feuerungskontrolle in der Gemeinde Maur funktioniert:


1. Eine Kontrolle ist alle zwei Jahre nötig
Feuerungsanlagen müssen alle zwei Jahre kontrolliert werden. Um Sie auf die Notwendigkeit einer nächsten Kontrolle hinzuweisen, erhalten Sie jeweils rechtzeitig vom Feuerungskontrolleur der Gemeinde eine entsprechende Aufforderung.

2. Sie entscheiden, wer Ihre Feuerung kontrolliert
Im Rahmen eines Service-Abonnements (oder auch als Einzelauftrag) können Sie Ihre Service- Firma mit der Feuerungskontrolle beauftragen oder Sie können eine (produkteneutrale) Kontrolle durch den Feuerungskontrolleur verlangen. Die Kontrolle wird auch dann durch den Feuerungskontrolleur durchgeführt, wenn der Rapport über die durch eine Service-Firma durchgeführte Kontrolle nicht den Vereinbarungen entsprechend bei ihm eintrifft.

Damit Kontrollen privater Firmen als amtliche Kontrollen anerkannt werden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

• Der Servicemitarbeiter muss über die entsprechende Fachausbildung für die Feuerungskontrolle  bzw. Feuerungsfachmann verfügen.
• Die Messung muss mit typengeprüften Messgeräten und gemäss Messempfehlung des
Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) erfolgen.
• Die Servicefirma muss über einen Zusammenarbeitsvertag mit dem AWEL verfügen.

Fragen Sie Ihre Service-Firma, ob Sie in unserer Gemeinde Kontrollen durchführen darf. Eine Zulassungsliste der  anerkannten Firmen ist auch beim AWEL erhältlich.

Wenn Sie weiterhin die Kontrolle durch unseren Gemeindekontrolleur durchführen lassen möchten, teilen Sie uns dies auf der Meldekarte "Ankündigung Feuerungskontrolle" mit, damit er frühzeitig planen kann. Bei allfälligen Beanstandungen wird eine Nachbesserung verlangt. Anstelle einer Nachkontrolle genügt in der Regel das Einschicken des Service-Rapports. Die nächste Kontrolle wird dann zwei Jahre später wieder fällig sein.


3. Meldung an die kantonale Rapport Zentrale

Nach Abschluss der Feuerungskontrolle schickt die Service-Firma den Messrapport an die, mit Gemeinde-Nr. und Gebäudeversicherungs-Nr. (z.B. 145/2345, vgl. Messankündigung) an die Kantonale-Rapportzentrale. Dort wird der Rapport überprüft und an den Feuerungskontrolleur der Gemeinde zum erfassten und verarbeiten weitergeleitet.


4. Kosten der Feuerungskontrolle

Die Kosten der Feuerungskontrolle werden Ihnen direkt durch Ihre Service-Firma verrechnet bzw. sind evtl. im Preis für das Service-Abonnement inbegriffen.
Kontrollen vom Feuerungskontrolleur der Gemeinde werden nach der Kontrolle direkt gemäss der Gebührenordnung verrechnet.


5. Ist eine Sanierung der Anlage nötig?

Falls das Ergebnis der Feuerungskontrolle ergibt, dass die Emissionsvorschriften überschritten sind und die Anlage nicht mehr einreguliert werden kann, so ist eine Sanierung erforderlich. Die entsprechende Aufforderung und falls notwendig auch die notwendige Sanierungsverfügung werden durch die Gemeinde erlassen.


6. Qualitätssicherung

Zur Qualitätssicherung führt der Feuerungskontrolleur gelegentliche Stichprobenmessungen durch. Diese Messungen werden angemeldet und sind für Sie kostenlos.


Gemeinde Feuerungskontrolle

Die Feuerungskontrolle der Gemeinde Maur wird wahrgenommen durch:
Werner Oberholzer, Feuerungskontrolleur mit eidg. Fachausweis, Postfach 410, 8702 Zollikon

Aufgabe des Feuerungskontrolleurs ist es u.a.
• Abnahmekontrollen bei Neuanlagen und bei einem Anlagenersatz durchzuführen.
• sicherzustellen, dass alle Feuerungen vorschriftsgemäss periodisch kontrolliert werden.

• Sanierungsaufforderungen und Sanierungsverfügungen vorbereiten.
• den Gemeinderat u.a. bei der Bearbeitung von Klagen zu unterstützen sowie Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer bei Fragen im Zusammenhang mit der Feuerungsanlage zu beraten.


Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung zur Verbesserung der Luftqualität und zur Verminderung des Energieverbrauchs. Wenn Sie Fragen haben, dann steht Ihnen unser Feuerungskontrolleur selbstverständlich gerne zur Verfügung.