Gebühren für die Feuerungskontrolle

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Feuerungskontrolle Gebührenansätze Gemeinde Maur


1. Die Gebühren der Feuerungskontrolle nach dem liberalisierten Modell 2 werden wie folgt
    festgesetzt und durch die Fachstelle Feuerungskontrolle direkt in Rechnung gestellt:


1.1 Verwaltungsgebühren (exkl. MwSt.)

      – Administrationsgebühr pro eingereichtem Messrapport durch berechtigte
         Servicefachleute, inkl. Stichproben pauschal Fr. 66.00
      – Abgabe an die Rapport-Zentrale gem. Vorgabe AWEL, (zurzeit) pauschal Fr. 4.00
      – Mahngebühren bei Nichteinhalten kantonaler Auflagen durch die Servicefirmen
         (Fristen, negative Stichprobenmessung usw.), pauschal Fr. 45.–


1.2 Mess- und Verwaltungsgebühren (exkl. MwSt.)
      – 1-stufige Anlagen Öl pauschal pro Anlage Fr. 125.–
      – mehrstufige Anlagen Öl pauschal pro Anlage Fr. 150.–
      – mehrstufige Anlagen Gas pauschal pro Anlage Fr. 140.–
      – Holzfeuerungen  (Sichtkontrolle) pauschal pro Anlage Fr. 115.–
      – Holz-Zentralheizungen –70 kW (CO-Messung und Sichtkontrolle)
         nach Zeitaufwand, p. Stunde Fr. 115.–
      – Spezielle Feuerungen nach Zeitaufwand p. Stunde Fr. 115.–

      – Nachkontrollen, unentschuldigte Terminverschiebungen usw.
         nach Zeitaufwand, p. Stunde Fr. 115.–
      – Klagefälle, illegale Abfallverbrennung, Brennstoffmissbrauch,
         nach Zeitaufwand pro Stunde Fr. 115.–
 

Die Gebühren gelten mit Wirkung ab 1. März 2026, für alle Kontrollen die durch den Feuerungskontrolleur der Gemeinde ausgeführt werden.